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1318. Dezember 4. Breslau im Bischofshofe (datum et actum).

II non. Dec.

Arnold, Glogauer Archidiakon und Breslauer Domherr, auditor causarum und Richter des Breslauer Bischofshofes, entscheidet einen Streit zwischen Herrn Johann, Prior und Syndikus des Vincenzstiftes bei Breslau, im Namen seines Klosters und der Frau . . . , Wittwe des weiland Peter gen. Schaph, Inhaberin der Mühle in Kylianow (Kilgenau, existirt jetzt nicht mehr, nur die Gilgenauer Mühle erinnert noch daran, 1373 wurde Kylianow zu Landau geschlagen, vgl. Knie unter Kilgenau) auf den Gütern des Vincenzklosters gelegen, wegen Auslegung einer Stelle in dem über diese Mühle ausgestellten Instrument, welche lautet: Wir (das Stift) bewilligen ihm und seinen Erben, zum Bau und zur Ausbesserung dieser Mühle in den Wäldern unserer Kirche daselbst und für den Mühlgraben Gesträuch zu schneiden (Urkunde nicht weiter bekannt). Nach Einholung des Rathes verständiger Leute und nach reiflicher Ueberlegung entscheidet Arnold den Hauptpunkt des Streites betretfend, dass zum Bau oder zur Ausbesserung der Mühle in Kilgenau sowie zum Mühlgraben grosses Holz in den Wäldern des Vincenzstiftes nicht geschnitten werden dürfe, da in dem Instrument nichts davon stehe, sondern nur Gesträuch nach Belieben.

Z.: die Magister Bertold und Johann von Ratibor, Johann von Krakau, Notare und Kapläne des bischöflichen Hofes, Johann Kolomaz bischöflicher Marschall und Peter sein Bruder.


Or. im Bresl. Staatsarch. Vincenzstift 116 mit dem an Pergamentstreifen hängenden sehr beschädigten (dritten) bischöflichen Siegel.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.